Gutachter für unfallmedizinische Gutachten der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
und privaten Unfallversicherungen, zusätzlich unfallmedizinische Gutachten für Sozial- und Landesgerichte.
Es bestehen langjährige Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten
auf unfallchirurgischem und orthopädischem Fachgebiet.
Am Untersuchungsstandort können notwendige Zusatzuntersuchungen,
wie Röntgen und Ultraschall am gleichen Termin durchgeführt werden.
Sollte der vereinbarte Termin einmal nicht eingehalten werden können, so wird darum gebeten, dies zeitgerecht telefonisch oder per Mail dem Gutachter mitzuteilen.